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Stabilität gewinnen,
Lebensqualität zurückerobern.

Kosten

Pflegerische Leistungen gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Dabei gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Kostenbeteiligung:

Die Kosten für pflegerische Leistungen werden von den Krankenkassen abzüglich eines Selbstbehalts von 10% übernommen. Im Kanton Zürich fällt zusätzlich eine gesetzliche Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag an, an dem Leistungen nach KLV bezogen werden. Sofern Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben, werden sowohl der Selbstbehalt als auch die Patientenbeteiligung von der zuständigen Ausgleichskasse zurückerstattet.

Für Leistungen, die vollumfänglich über die KVG-Grundversicherung abgerechnet werden, fallen keine Wegspesen an. Die Abrechnung erfolgt monatlich direkt mit Ihrer Krankenkasse sowie der Gemeinde. Ihnen stellen wir lediglich die gesetzliche Patientenbeteiligung und allfällige nicht kassenpflichtige Leistungen in Rechnung.

  • Private Pflege & Betreuung
    CHF 120.00 pro Stunde (es wird in 10 Minuten-Einheiten abgerechnet)
  • Gesellschafterdienste je nach benötigter Qualifikation
    CHF 60-120.00 pro Stunde (je nach benötigter Qualifikation; es wird in 10 Minuten- Einheiten abgerechnet)
  • Haushalthilfe / Hauswirtschaft (Reinigung, Kochen, Einkaufen)
    CHF 45.00 pro Stunde (es wird in 10 Minuten-Einheiten abgerechnet)
  • Fahrspesen (Kundenfahrten)

    CHF 1.00 pro Kilometer

    Öffentliche Verkehrsmittel, Restaurant-, Theater-, Museum- Besuche etc. Die Kosten müssen vom Kunden übernommen werden und werden von ihm direkt vor Ort beglichen.

Bitte beachten Sie, dass wir Termine, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, mit CHF 120.00 verrechnet werden und von Ihnen bezahlt werden müssen. 

Falls Sie sich direkt für psychiatrische Spitex-Leistungen bei uns anmelden, bitten wir Sie, dies zuvor mit Ihrem behandelnden Arzt abzusprechen, damit die ärztliche Verordnung sichergestellt ist.